Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: August 2026
Unser Anspruch
Wir möchten, dass diese Website für alle nutzbar ist. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in Stufe AA.
Stand
Diese Website ist nach unserer eigenen Einschätzung weitgehend konform mit WCAG 2.1 AA. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat bisher nicht stattgefunden — die Einschätzung beruht auf eigenen Tests. Wir sagen das ausdrücklich, weil „barrierefrei“ ohne Prüfung eine Behauptung bleibt.
Was umgesetzt ist
- Kontraste über dem Standard. Für Text gilt hier eine Hausschwelle von 6:1 statt der von WCAG geforderten 4,5:1. Der Grund: Die WCAG-Formel rechnet nur mit Helligkeit und ignoriert die Farbsättigung — auf dunklem Grund wirken gesättigte Farben dadurch kontrastreicher, als sie sich lesen. Alle Farbpaare der Seite werden bei jeder Änderung automatisch nachgerechnet.
- Farbe ist nie das einzige Merkmal. Ob ein Laborwert innerhalb oder außerhalb seines Referenzbereichs liegt, zeigt die Seite über die Farbe und über ein Symbol — einen Pfeil nach oben oder unten, beziehungsweise einen Haken. Wer Rot und Grün nicht unterscheidet, sieht den Unterschied also trotzdem. Ausgeschrieben („zu hoch“, „im Bereich“) steht der Status zusätzlich im Quelltext, sodass Screenreader ihn vorlesen; sichtbar ist er nicht, weil die App ihn dort ebenfalls nicht zeigt.
- Vollständige Bedienung über die Tastatur. Alle Schaltflächen, Links und das Klappmenü sind ohne Maus erreichbar. Der Fokus ist durchgehend sichtbar (3 Pixel starker Rahmen mit Abstand).
- Sprungmarke zum Inhalt. Der erste Tabstopp überspringt Kopf und Navigation.
- Struktur statt Optik. Überschriften folgen einer Rangfolge ohne Sprünge, Listen sind Listen, die Navigation ist als solche ausgezeichnet. Screenreader lesen die Seite in derselben Reihenfolge, in der sie zu sehen ist.
- Grafiken mit Textalternative. Die Zeichnung zum Datenweg trägt eine ausgeschriebene Beschreibung; rein schmückende Elemente sind für Screenreader ausgeblendet, damit sie nicht vorgelesen werden.
- Bewegung ist abschaltbar. Wer im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, bekommt die Seite ohne Einblendungen — vollständig aufgebaut, nicht unsichtbar.
- Zoom bis 200 % ohne Verlust. Die Seite ist nicht in festen Pixelbreiten gebaut; Text vergrößert sich, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden oder waagerecht gescrollt werden muss.
- Genügend große Bedienflächen. Alle anklickbaren Elemente — auch die Textlinks im Seitenfuß — haben eine Trefferfläche von mindestens 44 Pixeln Höhe. Am Bildschirm sieht man davon nichts; mit dem Daumen macht es den Unterschied.
- Die Seite braucht kein JavaScript. Sie ist statisch und funktioniert auch, wenn Skripte abgeschaltet sind.
Wo Grenzen bleiben
- Die Zeichnung zum Datenweg braucht mindestens 440 Pixel Breite. Auf sehr schmalen Geräten lässt sie sich seitlich verschieben. Die Aussage steht vollständig als Text daneben — die Zeichnung ist Ergänzung, nicht Voraussetzung.
- Die Bildschirmaufnahmen der App zeigen die App im Hellmodus. Sie sind mit Bildtexten beschrieben, geben aber den Eindruck der App nur begrenzt wieder.
- Keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle, siehe oben. Ebenso wenig ein systematischer Test mit VoiceOver, NVDA und JAWS in mehreren Browsern.
- Diese Erklärung betrifft nur die Website. Für die Barrierefreiheit der App gelten die Bedienungshilfen von iOS; einen eigenen Prüfbericht dazu haben wir nicht.
Barrieren melden
Fällt dir etwas auf, das du nicht nutzen kannst, schreib uns — das ist der schnellste Weg, es zu verbessern:
E-Mail: hello@lab-tracker.app
Telefon: +49 711 2551 9135
Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Werktage. Beschreib gern, mit welchem Gerät und welcher Hilfstechnik du unterwegs bist — das hilft beim Nachvollziehen.
Durchsetzungsverfahren
Bist du mit unserer Antwort nicht zufrieden, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle BGG
Bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
schlichtungsstelle-bgg.de